Eigenjagden kaufen und verkaufen
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Filter zurücksetzenEine Eigenjagd ist die einzige Form, bei der das Jagdrecht Ihnen selbst gehört. Sie entsteht ab einer zusammenhängenden land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar, je nach Bundesland auch erst ab 100 oder 130 Hektar. Dieser Eigenjagdbezirk ist kraft Gesetzes jagdlich selbstständig und gehört keinem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an.
Wer eine Eigenjagd kauft, kauft Grund und Boden, es gilt also Immobilienrecht: notarieller Kaufvertrag, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer und je nach Bundesland ein Genehmigungsvorbehalt nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Jagdlicher und forstwirtschaftlicher Wert fallen dabei regelmäßig auseinander. Ein gut bestockter Fichtenbestand und ein gutes Rotwildrevier sind selten dasselbe Grundstück, und der Preis pro Hektar sagt für sich genommen wenig darüber aus, welches von beiden Sie kaufen.
Die Angebote hier nennen Fläche, Waldanteil, Wildarten und Lage, viele davon mit eingezeichneten Reviergrenzen auf der Karte. Zwei Dinge lohnt es sich vor jedem Gespräch zu prüfen: ob die Fläche wirklich zusammenhängt, denn ein durchschneidender Weg oder Bach kann die Eigenjagdeigenschaft kosten, und ob auf dem Eigenjagdrevier ein laufender Pachtvertrag liegt. Der geht auf den Käufer über und bindet Sie unter Umständen noch jahrelang an einen Pächter, den Sie nicht ausgesucht haben.
Rechnen Sie außerdem mit den laufenden Kosten statt nur mit dem Kaufpreis: Grundsteuer, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Wegeunterhalt, Wildschadensverhütung und der Aufwand für die Erfüllung des Abschussplans laufen jedes Jahr weiter, unabhängig davon, wie oft Sie tatsächlich zur Jagd kommen.