Wer in Nordrhein-Westfalen 75 Hektar zusammenhängende Fläche besitzt, dem gehört das Jagdrecht selbst – ohne Pachtvertrag und ohne neunjährige Bindung. Hier finden Sie aktuelle Eigenjagd-Angebote in NRW.
Eine Eigenjagd ist die einzige Form der Jagd, bei der Ihnen das Jagdrecht selbst gehört und nicht jemand anderem, der es Ihnen überlässt. Sie entsteht nicht durch Vertrag, sondern kraft Gesetzes: Wer in Nordrhein-Westfalen eine zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche von mindestens 75 Hektar in einer Hand hält, hat einen Eigenjagdbezirk. Dieser Bezirk ist jagdlich selbstständig und gehört keinem gemeinschaftlichen Jagdbezirk und damit keiner Jagdgenossenschaft an. Praktisch heißt das: kein Pachtvertrag, keine neunjährige Bindung, keine Versammlung, die über Ihr Revier entscheidet.
NRW hat die bundesrechtliche Grenze aus § 7 Abs. 1 BJagdG nicht angehoben – 75 Hektar gelten, anders als in einigen Ländern, die 100 oder 130 Hektar verlangen. Nach unten kennt § 5 Abs. 3 LJG-NRW eine Ausnahme: Die untere Jagdbehörde kann vollständig eingefriedete Grundflächen sowie an der Bundesgrenze liegende zusammenhängende Flächen unterhalb von 75 Hektar zu Eigenjagdbezirken erklären, wenn das aus Gründen der Jagdausübung oder Jagdpflege geboten erscheint, und kann die Jagd dort Beschränkungen unterwerfen.
Das eigentlich kritische Wort ist zusammenhängend. Es ist kein ungefährer Begriff, sondern die Voraussetzung, an der die Eigenjagdeigenschaft hängt – und ein durchschneidender Weg, ein Bach oder ein fremdes Grundstück in der Mitte kann sie kosten. Zwei Flurstücke von je 40 Hektar, die sich nur an einer Ecke berühren, sind keine 80-Hektar-Eigenjagd. Lassen Sie den Zuschnitt anhand des Liegenschaftskatasters prüfen, bevor der Kaufpreis feststeht, nicht danach.
Wer eine Eigenjagd kauft, kauft Grund und Boden, also gilt Immobilienrecht in vollem Umfang: notarieller Kaufvertrag, Auflassung, Grundbucheintrag. Die Grunderwerbsteuer liegt in Nordrhein-Westfalen bei 6,5 Prozent und ist seit 2015 unverändert; NRW liegt damit im bundesweiten Spitzenfeld. Bei 500.000 Euro Kaufpreis sind das 32.500 Euro, die zusätzlich zum Kaufpreis fällig werden und die kaum eine Bank mitfinanziert. Dazu kommen Notar- und Grundbuchgebühren und, je nach Fläche, ein Genehmigungsvorbehalt nach dem Grundstückverkehrsgesetz, der den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen unter Vorbehalt stellt.
Und dann laufen die Kosten weiter, unabhängig davon, wie oft Sie tatsächlich zur Jagd kommen: Grundsteuer, Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Wegeunterhalt, Verkehrssicherungspflicht an Waldwegen, Wildschadensverhütung und der Aufwand für die Erfüllung des Abschussplans. Ein Revier, das man nur zwanzig Tage im Jahr betritt, verursacht dieselben laufenden Kosten wie eines, in dem man wohnt.
Der Punkt, der Käufer am häufigsten überrascht: Liegt auf der Fläche ein Jagdpachtvertrag, geht er auf Sie über. Kauf bricht Pacht nicht. Bei der üblichen Laufzeit von neun Jahren können damit Jahre vergehen, in denen Ihnen das Jagdrecht gehört, die Jagdausübung aber bei jemandem liegt, den Sie sich nicht ausgesucht haben. Das ist bei größeren Flächen eher der Regelfall als die Ausnahme. Vor dem Notartermin gehören deshalb der vollständige Pachtvertrag, die Restlaufzeit, etwaige Verlängerungsklauseln und die Wildschadensregelung auf den Tisch.
Der Preis pro Hektar sagt für sich genommen wenig darüber aus, was Sie kaufen. Ein gut bestockter Fichtenbestand und ein gutes Rotwildrevier sind selten dasselbe Grundstück, und nach den Kalamitätsjahren stehen in Teilen des Sauerlands und des Siegerlands große Freiflächen, die forstlich ein Problem und jagdlich – wegen Äsung und Deckung im Aufwuchs – vorübergehend attraktiv sind. Wer für den jagdlichen Wert bezahlt, sollte wissen, dass er sich mit dem Aufwuchs verändert. Prüfen Sie außerdem Wegerechte, Leitungsrechte, Naturschutzauflagen, Landschaftsplanfestsetzungen und ob Teile in einem Schutzgebiet liegen, in dem die Jagdausübung eingeschränkt ist – in NRW ruht sie zum Beispiel im Umkreis von 300 Metern um Wildquerungshilfen.
Ein Eigenjagdbezirk hat selten exakt den Zuschnitt, den die Karte nahelegt. Kleinere Nachbarflächen, die für sich genommen keinen eigenen Bezirk bilden können, werden im Wege der Abrundung angegliedert – und daraus entsteht eine Zahlungspflicht, die im Kaufgespräch fast nie erwähnt wird. Nach § 5 Abs. 2 LJG-NRW hat der Eigentümer angegliederter Flächen gegen den Eigentümer des Eigenjagdbezirks einen Anspruch auf eine dem Flächenanteil entsprechende angemessene Entschädigung. Als angemessen gilt dabei der Pachtpreis, der für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Gemeinde gezahlt wird, in der der Eigenjagdbezirk liegt.
Als Käufer heißt das: Fragen Sie nach, welche Flächen angegliedert sind, welche Entschädigungen laufen und ob sie bezahlt wurden. Es sind selten große Beträge, aber es sind wiederkehrende, und ein über Jahre nicht bedienter Anspruch geht zusammen mit dem Grundstück auf Sie über.
Flächen dieser Größenordnung in einer Hand finden sich vor allem dort, wo historisch großer Waldbesitz liegt: im Hochsauerlandkreis, im Kreis Siegen-Wittgenstein, in der Eifel rund um den Kreis Euskirchen, im Kreis Höxter und im Weserbergland. Im Münsterland und am Niederrhein sind Eigenjagdbezirke seltener und meist landwirtschaftlich geprägt. Angebote sind entsprechend rar – deutlich seltener als Begehungsscheine oder Pachtreviere –, weshalb sich für diese Kategorie ein Suchauftrag besonders lohnt: Wer erst sucht, wenn er kaufen will, sucht meist zu spät.
Bundesweit: Alle Eigenjagd-Angebote in Deutschland.
Ausführlicher im Ratgeber: Eigenjagd kaufen: Grunderwerbsteuer und Nebenkosten · Waldanteil und Forstwege: worauf zu achten ist