Freie Reviere und Ausschreibungen von Jagdgenossenschaften und privaten Verpächtern in ganz Nordrhein-Westfalen – mit Reviergröße, Pachtzins, Laufzeit und Bewerbungsfrist auf einen Blick.
Wer in Nordrhein-Westfalen eine Jagd pachten will, bindet sich in aller Regel für neun Jahre an ein Revier – und übernimmt damit nicht nur das Recht zu jagen, sondern Hege, Abschussplanerfüllung und, je nach Vertrag, die Haftung für Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Das ist die weitreichendste Form der Jagdausübung in fremdem Revier und die einzige, bei der Sie über die Entwicklung eines Reviers tatsächlich entscheiden. In einem Land mit der Bevölkerungsdichte von NRW ist sie zugleich die am härtesten umkämpfte.
Die Grundregel steht im Bundesrecht und wird häufig falsch zitiert. § 11 Abs. 4 Satz 2 BJagdG sagt, die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen – eine Sollvorschrift, und sie unterscheidet nicht zwischen Hoch- und Niederwild. Die Länder dürfen die Mindestpachtzeit höher festsetzen. Nordrhein-Westfalen geht in § 9 Abs. 2 LJG-NRW den anderen Weg und erlaubt, sie in begründeten Fällen bis auf fünf Jahre abzusenken, insbesondere wenn sonst kein geeignetes Pachtverhältnis zustande käme oder das Revier gegenüber Wildschäden besonders gefahrgeneigt ist. Auf die Verlängerung eines laufenden Vertrages ist das nicht anwendbar. Beginn und Ende sollen auf das Jagdjahr fallen, das am 1. April beginnt und am 31. März endet – deshalb nennen so viele Ausschreibungen einen 1. April als Pachtbeginn.
Zwei Grenzen begrenzen, was Sie halten dürfen. § 11 Abs. 3 BJagdG deckelt die Gesamtfläche, auf der einem Pächter die Jagdausübung zusteht, auf 1.000 Hektar, und rechnet Flächen aus entgeltlichen Jagderlaubnissen mit an; NRW hat keine höhere Grenze festgesetzt. Bei Mitpächtern zählt der anteilige Anteil. Daneben begrenzt § 11 Abs. 1 LJG-NRW die Zahl der Pächter je Revier: bis 300 Hektar zwei, darüber für jede weiteren vollen 150 Hektar einer mehr. Beide Regeln sind scharf – ein Pachtvertrag, der gegen die Flächengrenze verstößt, ist nach § 11 Abs. 6 BJagdG von Anfang an nichtig.
Wichtig für Alleinpächter großer Reviere: Aus derselben Systematik folgt die Pflicht aus § 12 Abs. 2 LJG-NRW, oberhalb von 300 Hektar für jede vollen 150 Hektar eine Jagderlaubnis zu erteilen, wenn das Revier an weniger Pächter verpachtet ist als zulässig. Wer 600 Hektar allein pachtet, sollte das eingeplant haben, bevor er bietet.
Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk ist die Jagdgenossenschaft Verpächterin, also die Gesamtheit der Grundeigentümer. Der übliche Weg ist die öffentliche Ausschreibung mit Submissionstermin: Die Genossenschaft veröffentlicht die Pachtbedingungen ortsüblich, sammelt schriftliche Gebote bis zu einem Stichtag und entscheidet anschließend in der Versammlung. Dass das höchste Gebot gewinnt, ist ein verbreiteter Irrtum. Entschieden wird nach Gesamtabwägung, und Ortsnähe, Ruf und die Erfahrungen der letzten Pachtperiode wiegen in vielen Genossenschaften schwerer als ein paar Euro je Hektar.
Bei einem Eigenjagdbezirk verpachtet der Eigentümer selbst und ist an kein Verfahren gebunden. Hier zählt das persönliche Gespräch mehr als das Formular. In beiden Fällen gilt: Der Vertrag bedarf der Schriftform und ist der unteren Jagdbehörde anzuzeigen (§ 14 LJG-NRW).
Der Pachtzins wird pro Hektar und Jahr gerechnet und schwankt in NRW erheblich – zwischen einem Feldrevier im Münsterland und einem Rotwildrevier im Hochsauerlandkreis liegen Welten. Er ist trotzdem nicht die Zahl, an der sich zwei Reviere unterscheiden. Das ist die Wildschadensregelung. Trägt der Pächter den Wildschaden an landwirtschaftlichen Kulturen voll, gedeckelt oder gar nicht? In maisstarken Lagen mit hoher Schwarzwilddichte bewegt diese eine Vertragsklausel über neun Jahre regelmäßig mehr Geld als die Pacht selbst, und sie ist der Punkt, an dem zwei auf dem Papier gleich teure Reviere sich am deutlichsten unterscheiden.
Zweitens der Zustand des Reviers: Abschussplanerfüllung der letzten Jahre, Zustand der Ansitzeinrichtungen, Verhältnis zu Landwirten und Forstbetrieb, Verbisssituation. Ein Revier, das drei Jahre unterbejagt wurde, übergibt Ihnen einen Rückstand, den Sie mit Ihrem Namen bezahlen.
Die Pachtperioden laufen in Wellen, weil neun Jahre ein gemeinsamer Takt sind. Ausschreibungen erscheinen als amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde oder auf deren Website, meist mit zwei bis vier Wochen Vorlauf bis zum Submissionstermin – wer nur monatlich nachsieht, verpasst die Mehrheit. Räumlich liegen die großen Waldreviere im Sauerland, im Siegerland, in der Eifel und im Weserbergland; Feld- und Mischreviere finden sich im Münsterland, am Niederrhein und in den Kreisen Steinfurt, Borken, Kleve und Höxter.
Wenn gerade nichts Passendes ausgeschrieben ist, lohnt ein Suchauftrag mehr als wöchentliches Nachsehen: Sie hinterlegen Region und Reviergröße einmal und werden benachrichtigt, sobald in Nordrhein-Westfalen ein Angebot dazu erscheint.
Bundesweit: Alle Jagdpacht-Angebote in Deutschland.
Ausführlicher im Ratgeber: Wildschadensersatz: wofür Pächter haften · Jagdbezirksgrenzen und die Wirksamkeit des Pachtvertrags