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Jagdpacht in Nordrhein-Westfalen: Jagdrevier pachten in NRW

Freie Reviere und Ausschreibungen von Jagdgenossenschaften und privaten Verpächtern in ganz Nordrhein-Westfalen – mit Reviergröße, Pachtzins, Laufzeit und Bewerbungsfrist auf einen Blick.

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Häufige Fragen zu Jagdpacht in Nordrhein-Westfalen

Wie lange läuft ein Jagdpachtvertrag in Nordrhein-Westfalen?
In der Regel neun Jahre. § 11 Abs. 4 Satz 2 BJagdG formuliert das als Sollvorschrift – die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen – und NRW nutzt in § 9 Abs. 2 LJG-NRW die Möglichkeit, sie in begründeten Fällen bis auf fünf Jahre abzusenken, etwa wenn sonst kein geeignetes Pachtverhältnis zustande käme oder das Revier besonders wildschadensgefährdet ist. Auf die Verlängerung eines laufenden Vertrags ist diese Absenkung ausdrücklich nicht anwendbar. Beginn und Ende sollen mit dem Jagdjahr zusammenfallen, das am 1. April beginnt.
Wie viel Hektar darf ich in NRW pachten?
Höchstens 1.000 Hektar insgesamt. § 11 Abs. 3 BJagdG begrenzt die Gesamtfläche, auf der einem Pächter die Jagdausübung zusteht, und rechnet Flächen aus entgeltlichen Jagderlaubnissen mit an – NRW hat davon keine abweichende, höhere Grenze festgesetzt. Bei Mitpächtern zählt der anteilig entfallende Teil. Wer bereits einen Eigenjagdbezirk von mehr als 1.000 Hektar hält, darf nur zupachten, wenn er mindestens gleich große Flächen verpachtet. Ein Vertrag, der dagegen verstößt, ist nach § 11 Abs. 6 BJagdG nichtig, nicht bloß anfechtbar.
Wer darf in Nordrhein-Westfalen ein Jagdrevier pachten?
Nur wer jagdpachtfähig ist: Sie müssen einen Jahresjagdschein besitzen und zuvor bereits drei Jahre lang einen in Deutschland besessen haben (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Für besondere Einzelfälle kann die untere Jagdbehörde nach § 10 LJG-NRW zur Vermeidung unbilliger Härten Ausnahmen zulassen, aber darauf sollte niemand planen. Halten Sie den Nachweis der drei Jahre bereit, bevor eine Bewerbungsfrist läuft – Reviere gehen regelmäßig an die zweitbeste Bewerbung, weil die beste zu spät vollständig war.
Wie läuft eine Jagdverpachtung in NRW ab?
Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk entscheidet die Jagdgenossenschaft. Üblich ist eine öffentliche Ausschreibung mit Submissionstermin: Bis zu einem Stichtag müssen schriftliche Gebote vorliegen, danach entscheidet die Versammlung – nicht zwingend nach dem höchsten Gebot, sondern nach einer Gesamtabwägung, in die Ortsansässigkeit, Ruf und die Frage einfließen, wie die letzten neun Jahre gelaufen sind. Bei Eigenjagdbezirken verpachtet der Eigentümer freihändig. Jeder Pachtvertrag ist schriftlich zu schließen und der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

Jagdrevier pachten in Nordrhein-Westfalen: Rahmen, Kosten, Ablauf

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Jagd pachten will, bindet sich in aller Regel für neun Jahre an ein Revier – und übernimmt damit nicht nur das Recht zu jagen, sondern Hege, Abschussplanerfüllung und, je nach Vertrag, die Haftung für Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Das ist die weitreichendste Form der Jagdausübung in fremdem Revier und die einzige, bei der Sie über die Entwicklung eines Reviers tatsächlich entscheiden. In einem Land mit der Bevölkerungsdichte von NRW ist sie zugleich die am härtesten umkämpfte.

Pachtdauer: neun Jahre, in NRW auf fünf absenkbar

Die Grundregel steht im Bundesrecht und wird häufig falsch zitiert. § 11 Abs. 4 Satz 2 BJagdG sagt, die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen – eine Sollvorschrift, und sie unterscheidet nicht zwischen Hoch- und Niederwild. Die Länder dürfen die Mindestpachtzeit höher festsetzen. Nordrhein-Westfalen geht in § 9 Abs. 2 LJG-NRW den anderen Weg und erlaubt, sie in begründeten Fällen bis auf fünf Jahre abzusenken, insbesondere wenn sonst kein geeignetes Pachtverhältnis zustande käme oder das Revier gegenüber Wildschäden besonders gefahrgeneigt ist. Auf die Verlängerung eines laufenden Vertrages ist das nicht anwendbar. Beginn und Ende sollen auf das Jagdjahr fallen, das am 1. April beginnt und am 31. März endet – deshalb nennen so viele Ausschreibungen einen 1. April als Pachtbeginn.

Höchstpachtfläche und die Zahl der Pächter

Zwei Grenzen begrenzen, was Sie halten dürfen. § 11 Abs. 3 BJagdG deckelt die Gesamtfläche, auf der einem Pächter die Jagdausübung zusteht, auf 1.000 Hektar, und rechnet Flächen aus entgeltlichen Jagderlaubnissen mit an; NRW hat keine höhere Grenze festgesetzt. Bei Mitpächtern zählt der anteilige Anteil. Daneben begrenzt § 11 Abs. 1 LJG-NRW die Zahl der Pächter je Revier: bis 300 Hektar zwei, darüber für jede weiteren vollen 150 Hektar einer mehr. Beide Regeln sind scharf – ein Pachtvertrag, der gegen die Flächengrenze verstößt, ist nach § 11 Abs. 6 BJagdG von Anfang an nichtig.

Wichtig für Alleinpächter großer Reviere: Aus derselben Systematik folgt die Pflicht aus § 12 Abs. 2 LJG-NRW, oberhalb von 300 Hektar für jede vollen 150 Hektar eine Jagderlaubnis zu erteilen, wenn das Revier an weniger Pächter verpachtet ist als zulässig. Wer 600 Hektar allein pachtet, sollte das eingeplant haben, bevor er bietet.

Jagdverpachtung in NRW: wie vergeben wird

Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk ist die Jagdgenossenschaft Verpächterin, also die Gesamtheit der Grundeigentümer. Der übliche Weg ist die öffentliche Ausschreibung mit Submissionstermin: Die Genossenschaft veröffentlicht die Pachtbedingungen ortsüblich, sammelt schriftliche Gebote bis zu einem Stichtag und entscheidet anschließend in der Versammlung. Dass das höchste Gebot gewinnt, ist ein verbreiteter Irrtum. Entschieden wird nach Gesamtabwägung, und Ortsnähe, Ruf und die Erfahrungen der letzten Pachtperiode wiegen in vielen Genossenschaften schwerer als ein paar Euro je Hektar.

Bei einem Eigenjagdbezirk verpachtet der Eigentümer selbst und ist an kein Verfahren gebunden. Hier zählt das persönliche Gespräch mehr als das Formular. In beiden Fällen gilt: Der Vertrag bedarf der Schriftform und ist der unteren Jagdbehörde anzuzeigen (§ 14 LJG-NRW).

Was der Pachtzins nicht sagt

Der Pachtzins wird pro Hektar und Jahr gerechnet und schwankt in NRW erheblich – zwischen einem Feldrevier im Münsterland und einem Rotwildrevier im Hochsauerlandkreis liegen Welten. Er ist trotzdem nicht die Zahl, an der sich zwei Reviere unterscheiden. Das ist die Wildschadensregelung. Trägt der Pächter den Wildschaden an landwirtschaftlichen Kulturen voll, gedeckelt oder gar nicht? In maisstarken Lagen mit hoher Schwarzwilddichte bewegt diese eine Vertragsklausel über neun Jahre regelmäßig mehr Geld als die Pacht selbst, und sie ist der Punkt, an dem zwei auf dem Papier gleich teure Reviere sich am deutlichsten unterscheiden.

Zweitens der Zustand des Reviers: Abschussplanerfüllung der letzten Jahre, Zustand der Ansitzeinrichtungen, Verhältnis zu Landwirten und Forstbetrieb, Verbisssituation. Ein Revier, das drei Jahre unterbejagt wurde, übergibt Ihnen einen Rückstand, den Sie mit Ihrem Namen bezahlen.

Wo in Nordrhein-Westfalen Reviere frei werden

Die Pachtperioden laufen in Wellen, weil neun Jahre ein gemeinsamer Takt sind. Ausschreibungen erscheinen als amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde oder auf deren Website, meist mit zwei bis vier Wochen Vorlauf bis zum Submissionstermin – wer nur monatlich nachsieht, verpasst die Mehrheit. Räumlich liegen die großen Waldreviere im Sauerland, im Siegerland, in der Eifel und im Weserbergland; Feld- und Mischreviere finden sich im Münsterland, am Niederrhein und in den Kreisen Steinfurt, Borken, Kleve und Höxter.

Wenn gerade nichts Passendes ausgeschrieben ist, lohnt ein Suchauftrag mehr als wöchentliches Nachsehen: Sie hinterlegen Region und Reviergröße einmal und werden benachrichtigt, sobald in Nordrhein-Westfalen ein Angebot dazu erscheint.

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