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Begehungsschein vergeben

Sie haben Platz im Revier und suchen einen zuverlässigen Mitjäger? Stellen Sie Ihren Begehungsschein kostenlos ein und wählen Sie in Ruhe aus, wer kommt.

Warum über Waidscout anbieten

Nur Jäger, keine Neugierigen

Auf Waidscout suchen Menschen mit Jagdschein. Sie sparen sich die Anfragen, die auf allgemeinen Kleinanzeigenportalen zuverlässig als Erstes kommen.

Hegebeitrag steht in der Anzeige

Entgelt und Hegebeitrag sind getrennte Pflichtfelder. Was jährlich wirklich fällig wird, steht damit vorne – und nicht erst im vierten Telefonat, wo es Vertrauen kostet.

Sie wählen aus, statt zu vergeben

Anfragen sammeln sich im Postfach, statt Sie beim Ansitz anzurufen. Sie lesen alle in Ruhe, laden zwei oder drei ins Revier ein und entscheiden danach.

Pirschbezirk statt Postanschrift

Sie geben einen Ort an, nicht Ihre Adresse. Wo genau der Bezirk liegt, klären Sie mit dem, den Sie tatsächlich ins Revier lassen.

Jetzt kostenlos anbieten

Anzeige erstellen, Pirschbezirk auf der Karte einzeichnen, Anfragen in Ruhe durchsehen.

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Häufige Fragen

Was kostet es, einen Begehungsschein anzubieten?
Nichts. Das Einstellen ist kostenlos, es gibt keine Provision auf das Entgelt und keine Laufzeitbindung.
Was sollte ich zum Entgelt angeben?
Am besten alles, was jährlich anfällt: das eigentliche Entgelt und den Hegebeitrag getrennt, dazu die Regelung zum Wildbret. Beide Felder gibt es im Formular. Ein Angebot, dessen Gesamtkosten erst im Gespräch auftauchen, verliert Interessenten genau dort.
Kann ich einen unentgeltlichen Begehungsschein einstellen?
Ja. Entgeltlichkeit ist ein eigenes Feld, und unentgeltliche Angebote sind gezielt filterbar – sie finden erfahrungsgemäß sehr schnell Interessenten.
Muss der Begehungsschein schriftlich sein?
Das Gesetz schreibt keine Form vor, aber sinnvoll ist es in jedem Fall. Halten Sie Laufzeit, Entgelt, Hegebeitrag, Abschuss, Wildbret, Kündigung und die Wildschadensfrage fest – das ist die Vereinbarung, an die sich beide Seiten im dritten Jahr noch erinnern.
Wie finde ich heraus, ob jemand ins Revier passt?
Über die Nachrichtenfunktion können Sie vorab alles fragen, was Ihnen wichtig ist – Erfahrung, Hund, Entfernung, mögliche Ansitze. Danach lohnt sich fast immer eine gemeinsame Runde durchs Revier, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Wie viele Begehungsscheine darf ich vergeben?
Das regelt kein Bundesgesetz, sondern Ihr Pachtvertrag und das jeweilige Landesjagdgesetz. Als Pächter brauchen Sie in der Regel die Zustimmung des Verpächters, und manche Länder begrenzen die Zahl der Begehungsscheininhaber je Revier. Fragen Sie im Zweifel bei der unteren Jagdbehörde nach.

Begehungsschein vergeben: was Sie vorher klären sollten

Ein Begehungsschein ist schnell versprochen und schwer wieder loszuwerden. Wer ihn vergibt, holt sich jemanden für Jahre ins Revier – jemanden, der allein ansitzt, wenn Sie nicht da sind, der Ihren Nachbarn begegnet und der Ihren Abschussplan mit erfüllt oder eben nicht. Die halbe Stunde, die Sie in eine ordentliche Anzeige und ein Vorgespräch stecken, ist die beste Investition in die nächsten drei Jahre.

Was ein Begehungsschein eigentlich ist

Der Begehungsschein ist die Erlaubnis des Revierinhabers an einen anderen Jäger, in seinem Revier die Jagd auszuüben – ohne dass dieser Pächter wird. Rechtlich ist er eine Jagderlaubnis nach § 11 Abs. 5 BJagdG. Der Inhaber erwirbt kein Jagdausübungsrecht, sondern eine abgeleitete Befugnis: Sie bleiben verantwortlich, und Sie können die Erlaubnis nach den vereinbarten Bedingungen auch wieder beenden.

In der Praxis reicht die Spannweite von der entgeltlichen Vollbegehung mit eigenem Pirschbezirk bis zur unentgeltlichen Erlaubnis für einen Jungjäger, der Erfahrung sammeln soll. Beides ist ein Begehungsschein, und beides gehört in eine Anzeige, die das auch so benennt.

Entgeltlich, unentgeltlich – und der Hegebeitrag

Die Preisfrage ist die, bei der die meisten Angebote scheitern, und zwar nicht wegen der Höhe, sondern wegen der Darstellung. Häufig steht ein niedriges Entgelt in der Anzeige, und erst im Gespräch kommt heraus, dass zusätzlich ein Hegebeitrag fällig wird – für Kirrmaterial, Kanzelbau, Wildacker, Zaunpflege. Wer das erst spät erfährt, rechnet nicht neu, sondern zieht zurück, weil er das Gefühl hat, dass etwas zurückgehalten wurde.

Deshalb sind Entgelt und Hegebeitrag auf Waidscout zwei getrennte Felder und beide gehören ausgefüllt. Ein ehrlicher Gesamtbetrag bringt weniger Anfragen, aber deutlich mehr, die zu einer Zusage führen. Das gilt auch umgekehrt: Ein unentgeltlicher Begehungsschein, bei dem Mitarbeit erwartet wird, sollte das ebenso deutlich sagen – „unentgeltlich“ heißt für viele Jäger „ohne Verpflichtungen“, und diese Enttäuschung kostet Sie eine Saison.

Wildschaden, Haftung und Versicherung

Klären Sie vor der Zusage, wer für Wildschäden aufkommt. Beim Begehungsschein bleibt die Ersatzpflicht grundsätzlich beim Revierinhaber beziehungsweise Pächter – sie geht nicht automatisch auf den Begehungsscheininhaber über. Wenn Sie eine Beteiligung wollen, muss sie ausdrücklich vereinbart sein, und dann gehört sie in die Anzeige, nicht in eine spätere Zusatzabrede. Auf Waidscout gibt es dafür ein eigenes Feld, weil es zu den drei Fragen gehört, die ohnehin jeder Interessent stellt.

Lassen Sie sich außerdem den gültigen Jahresjagdschein zeigen. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist dessen Voraussetzung, aber ein Blick auf beides schadet nie – und ein Jäger, der das als Misstrauen auffasst, ist ohnehin nicht der Richtige.

Was Ihr Pachtvertrag dazu sagt

Wenn Sie das Revier selbst gepachtet haben, dürfen Sie einen Begehungsschein nicht ohne Weiteres vergeben. Die meisten Pachtverträge verlangen die Zustimmung des Verpächters, oft schriftlich, manchmal auf eine bestimmte Zahl von Personen begrenzt. Einzelne Landesjagdgesetze begrenzen die Zahl der Begehungsscheininhaber je Revier oder je Flächeneinheit zusätzlich. Ein Anruf bei der Jagdgenossenschaft oder der unteren Jagdbehörde vorab ist deutlich angenehmer als eine Rückabwicklung hinterher.

Wie lange sollte ein Begehungsschein laufen?

Üblich ist ein Jagdjahr, also der 1. April bis zum 31. März, mit stillschweigender Verlängerung, wenn keine Seite kündigt. Für das erste Jahr hat sich in vielen Revieren eine ausdrückliche Befristung ohne automatische Verlängerung bewährt: Beide Seiten sehen sich eine Saison lang an, und danach wird bewusst neu entschieden. Das ist ehrlicher als eine lange Bindung mit einer Kündigungsklausel, die man am Ende doch nicht zieht, weil es unangenehm ist. Wichtig ist nur, dass die Befristung von Anfang an so benannt wird – als Probejahr und nicht als Absichtserklärung. Wer nach zwölf Monaten überrascht wird, erzählt das im Hegering weiter, und das kostet Sie den nächsten Bewerber.

Woran gute Anzeigen erkennbar sind

Die Begehungsscheinangebote, auf die brauchbare Antworten kommen, sagen fünf Dinge klar: wie groß der Bereich ist und ob es ein fester Pirschbezirk oder das ganze Revier ist; welches Wild vorkommt und wie der Besatz wirklich aussieht; was es kostet, vollständig; welche Einrichtungen stehen und wer die nächsten baut; und was Sie erwarten – Mindestansitze, Beteiligung an Drückjagden, Nachsuche, Reviermitarbeit.

Der letzte Punkt fehlt am häufigsten und ist der wichtigste. Ein Begehungsschein ist kein Produkt, das man kauft, sondern eine Zusammenarbeit über Jahre. Wer von Anfang an sagt, was er sich vorstellt, bekommt weniger Anfragen – aber die richtigen. Und er muss die Erwartungen nicht nachträglich durchsetzen, was im laufenden Jagdjahr ungleich schwerer ist als eine klare Ansage vor der ersten Unterschrift.

Sie möchten sich erst ansehen, was andere anbieten? Begehungsscheine auf Waidscout.

Ausführlicher im Ratgeber: Die Hegebeitrags-Falle beim Begehungsschein · Begehungsschein: der Einstieg für Jungjäger

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