Ob Jagdgenossenschaft oder Eigenjagdbesitzer: Stellen Sie Ihr Revier kostenlos ein, erreichen Sie Pachtbewerber über die Region hinaus und finden Sie den Jagdpächter, der zu Ihrem Revier passt.
Ein Aushang erreicht den Kreis, der ohnehin schon Bescheid weiß. Eine Anzeige auf Waidscout erreicht auch die Jäger zwei Landkreise weiter, für die Ihr Revier gut erreichbar wäre.
Reviergröße, Wald- und Feldanteil, Wildarten, Pachtzins, Laufzeit und Pachtbeginn haben eigene Felder. Bewerber wissen vorher, ob es passt, und Sie führen weniger Gespräche, die zu nichts führen.
Läuft Ihre Verpachtung über eine Ausschreibung, tragen Sie den Termin direkt in die Anzeige ein. Bewerber sehen die Frist und Sie bekommen die Unterlagen rechtzeitig statt am Tag danach.
Waidscout verdient nicht am Pachtzins mit. Das Einstellen ist kostenlos, und die Anzeige lässt sich jederzeit ändern oder offline nehmen.
Revier beschreiben, Frist und Pachtbeginn angeben, Bewerbungen entgegennehmen.
Eine Verpachtung bindet ein Revier für mindestens neun Jahre an einen Menschen. Das ist eine längere Bindung, als die meisten Arbeitsverhältnisse halten, und sie lässt sich nur schwer korrigieren. Entsprechend lohnt es sich, den Bewerberkreis größer zu machen, statt an den Ersten zu vergeben, der zur Versammlung kommt.
Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk ist die Jagdgenossenschaft die Verpächterin. Sie ist die Körperschaft aller Grundeigentümer im Bezirk; handeln kann für sie der Vorstand, entscheiden muss die Jagdgenossenschaftsversammlung. Ohne wirksamen Beschluss der Versammlung gibt es keinen wirksamen Pachtvertrag, und ein Vertrag, der später an einer Formalie scheitert, kostet alle Beteiligten eine Pachtperiode.
Bei einem Eigenjagdbezirk verpachtet der Eigentümer selbst. Das ist erheblich einfacher, weil kein Beschluss nötig ist – die Anforderungen an den Pächter und an den Vertrag bleiben aber dieselben.
Drei gesetzliche Größen bestimmen den Rahmen. Die Mindestlaufzeit: neun Jahre bei Hochwildrevieren, fünf Jahre sonst, mit Abweichungen in den Landesjagdgesetzen. Eine kürzere Laufzeit ist als Anschlusspacht zulässig, wenn sie mit dem Ende der laufenden Pachtperiode zusammenfällt. Die Jagdpachtfähigkeit: Ihr Pächter braucht einen gültigen Jahresjagdschein und muss zuvor mindestens drei Jahre einen Jagdschein in Deutschland gelöst haben. Die Höchstpachtfläche: je nach Bundesland etwa 1.000 Hektar, die eine Person insgesamt pachten darf – bei Mitpächtern zählt die Fläche anteilig.
Lassen Sie sich den Jagdschein zeigen, bevor Sie einen Vertrag aufsetzen. Ein Vertrag mit einem nicht jagdpachtfähigen Pächter ist nichtig, und das fällt spätestens bei der Anzeige des Vertrags bei der unteren Jagdbehörde auf.
Die meisten Reviere werden dort vergeben, wo sie ausgehängt werden: im Hegering, im Mitteilungsblatt der Gemeinde, im Bekanntenkreis des Vorstands. Das erreicht verlässlich die Jäger, die ohnehin schon Bescheid wissen – und sonst niemanden. Wer einen Jagdpächter finden will, der wirklich zum Revier passt, muss den Kreis größer machen als die Menschen, die zufällig in der Nähe wohnen. Ein Feldrevier mit gutem Niederwildbesatz ist für jemanden zwei Landkreise weiter oft interessanter als für den Nachbarn, der schon ein ähnliches Revier bejagt.
Jagdpachtfähigkeit ist die Eintrittskarte, nicht das Auswahlkriterium. Unterscheiden lassen sich Bewerber an anderem: an der Erfahrung mit dem Wild, das Sie tatsächlich haben – wer Rotwild bejagt hat, führt ein Hochwildrevier anders als jemand, der bisher nur Rehwild kennt; an der Erreichbarkeit, weil ein Revier zwei Autostunden entfernt im Herbst zu selten bejagt wird; an den Vorstellungen zum Abschussplan und daran, ob sie zu dem passen, was Behörde und Waldbesitzer erwarten; und an der Bereitschaft, mit Grundeigentümern und Landwirten zu reden, die über eine Pachtperiode hinweg mehr Konflikte verhindert als jede Vertragsklausel.
Fragen Sie nach Referenzen aus dem bisherigen Revier und lassen Sie sich den Jagdschein zeigen, bevor ein Vertrag aufgesetzt wird. Und rechnen Sie damit, dass der beste Bewerber nicht der ist, der am schnellsten zusagt: Wer ein Revier ernsthaft übernehmen will, sieht es sich vorher an, fragt nach Wildschaden und Abschussplan und will wissen, warum die letzte Pacht endet. Diese Rückfragen sind ein gutes Zeichen und kein lästiges.
Wer nur auf das Höchstgebot schaut, bekommt am Ende oft den teuersten Pächter und nicht den besten. Entscheidend ist, was neben dem Pachtzins vereinbart wird: die Wildschadensregelung, die in vielen Revieren mehr bewegt als die Pacht selbst; die Verpflichtung zur Erfüllung des Abschussplans; die Verantwortung für Ansitzeinrichtungen und deren Rückbau am Ende der Pachtzeit; die Frage, ob und wie viele Begehungsscheine der Pächter vergeben darf; und die Regelung zur Verbissbelastung, wenn nennenswerter Waldanteil im Revier liegt.
Diese Punkte gehören schon in die Ausschreibung. Ein Bewerber, der weiß, dass er den Wildschaden in voller Höhe trägt, bietet weniger – aber sein Gebot hält.
Viele Jagdgenossenschaften schreiben aus: Sie setzen einen Submissionstermin, bis zu dem schriftliche Gebote eingehen müssen, und entscheiden anschließend in der Versammlung. Das ist transparent und schützt den Vorstand vor dem Vorwurf, unter der Hand vergeben zu haben. Der Nachteil ist, dass ein reines Preisgebot wenig darüber sagt, wie jemand jagt.
In der Praxis bewährt sich eine Mischform: eine Ausschreibung mit Frist, aber mit der ausdrücklichen Klarstellung, dass nicht allein der Preis entscheidet, und mit einem Vorstellungsgespräch für die aussichtsreichsten Bewerber. Wichtig ist, dass diese Bedingung vorher in der Ausschreibung steht – nachträglich vom Höchstgebot abzuweichen ist der Weg in einen Streit in der Versammlung.
Die Reviere, auf die belastbare Bewerbungen eingehen, nennen sechs Dinge: Größe und Aufteilung nach Wald, Feld und sonstiger Fläche; die Wildarten und den ehrlichen Zustand des Besatzes; Pachtbeginn und Laufzeit; die Vorstellung zum Pachtzins, mindestens als Größenordnung; die Wildschadensregelung; und die Bewerbungsfrist samt dem Weg, auf dem Bewerbungen eingehen sollen.
Was sich zusätzlich lohnt, ist ein Satz zur Vorgeschichte: seit wann das Revier verpachtet war, warum es frei wird, wie die Zusammenarbeit mit der Genossenschaft bisher aussah. Bewerber lesen das genau, weil es die einzige Information ist, die sie sonst nirgends bekommen – und ein Revier, das offen damit umgeht, wirkt verlässlicher als eines, bei dem man nachfragen muss.
Unterschätzt wird regelmäßig die Zeit. Zwischen dem Entschluss, neu zu verpachten, und dem Pachtbeginn liegen im Regelfall mehrere Monate: Der Vorstand muss die Versammlung einberufen, die Versammlung muss über die Bedingungen beschließen, die Ausschreibung braucht eine Frist, in der Bewerber das Revier überhaupt ansehen können, und nach der Vergabe folgen Vertragsschluss und behördliche Prüfung. Wer erst im Januar anfängt, ein zum 1. April frei werdendes Revier zu vergeben, vergibt es unter Zeitdruck – und Zeitdruck kostet in aller Regel entweder Pachtzins oder Sorgfalt bei der Auswahl. Ein halbes Jahr Vorlauf ist realistisch, ein volles Jahr ist bequem.
Der Pachtvertrag ist der unteren Jagdbehörde anzuzeigen; sie prüft Jagdpachtfähigkeit, Laufzeit und Höchstpachtfläche und kann den Vertrag beanstanden. Rechnen Sie diese Frist mit ein, wenn der Pachtbeginn auf den 1. April fallen soll – eine Beanstandung kurz vor dem Termin lässt sich nicht mehr in Ruhe reparieren.
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Ausführlicher im Ratgeber: Wildschadensersatz: wofür Pächter haften