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Jagdgelegenheiten in Nordrhein-Westfalen

Begehungsschein, Jagdpacht oder eigene Fläche: In NRW führen drei Wege ins Revier, und sie unterscheiden sich in Preis, Bindung und Wartezeit deutlich. Hier sehen Sie, was aktuell frei ist – und welcher Weg zu Ihnen passt.

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Häufige Fragen zu Jagdgelegenheiten in Nordrhein-Westfalen

Welche Jagdgelegenheiten gibt es in Nordrhein-Westfalen?
Drei, und sie sind rechtlich klar getrennt. Der Begehungsschein ist eine Jagderlaubnis für ein fremdes Revier, jährlich kündbar und ohne Verantwortung für Abschussplan und Wildschaden. Die Jagdpacht überträgt Ihnen die Jagdausübung für in der Regel neun Jahre samt Hege und Wildschadenshaftung. Die Eigenjagd ist Grundeigentum: Ab 75 Hektar zusammenhängender Fläche entsteht ein Eigenjagdbezirk, in dem Ihnen das Jagdrecht selbst gehört. Für die meisten Jägerinnen und Jäger in NRW ist der Begehungsschein der realistische Einstieg.
Wie schwer ist es, in NRW an eine Jagdgelegenheit zu kommen?
Schwerer als in den dünner besiedelten Ländern, aber nicht aussichtslos. Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland, entsprechend viele Jagdscheininhaber kommen auf jedes freie Revier, und ein großer Teil der Vergaben läuft über den Hegering, bevor irgendwo etwas veröffentlicht wird. Genau deshalb lohnt sich in NRW zweierlei: den Suchradius größer zu ziehen, als es sich anfühlt, und selbst sichtbar zu sein, statt nur zu suchen.
Was kostet die Jagd in Nordrhein-Westfalen?
Das hängt vom Weg ab und schwankt regional stark. Ein entgeltlicher Begehungsschein liegt meist im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr, oft ergänzt um Hegebeitrag oder Arbeitsstunden. Pachtzinsen werden pro Hektar und Jahr gerechnet und fallen im Ballungsraum anders aus als in der Eifel. Verlässliche Landesdurchschnitte gibt es nicht – die belastbare Zahl steht immer in der einzelnen Anzeige, und beim Pachten entscheidet ohnehin die Wildschadensregelung über mehr Geld als der Pachtzins.
Brauche ich für die Jagd in Nordrhein-Westfalen einen Schießnachweis?
Für Bewegungsjagden auf Schalenwild ja. § 17a Abs. 3 LJG-NRW macht einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr sein darf, zur Voraussetzung für die Teilnahme – und zwar in jedem Revier, nicht nur im Landesforst. Wer ohne antritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird vom Jagdleiter zu Recht nach Hause geschickt. Für die Einzeljagd auf dem Ansitz gilt das nicht.

Jagdgelegenheiten in Nordrhein-Westfalen: die drei Wege ins Revier

Nordrhein-Westfalen ist für Jäger ein eigentümliches Land. Es hat die meisten Einwohner, eine der dichtesten Besiedlungen Europas – und trotzdem mit Sauerland, Eifel, Teutoburger Wald, Bergischem Land, Siegerland und Weserbergland ausgedehnte Waldlandschaften mit Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwild, dazu die Niederwildreviere am Niederrhein und im Münsterland. Wer hier eine Jagdgelegenheit sucht, konkurriert mit vielen anderen um Flächen, die im Landesvergleich klein parzelliert und fast durchgehend vergeben sind. Das macht die Suche nicht aussichtslos, aber es macht sie zu einer Frage der Methode statt des Glücks.

Der Unterschied zwischen den drei Wegen

Die drei Formen der Jagdausübung sind keine Preisstufen derselben Sache, sondern verschiedene Verträge mit verschiedenen Pflichten. Beim Begehungsschein erteilt Ihnen der Jagdausübungsberechtigte eine Jagderlaubnis nach § 12 LJG-NRW. Sie jagen mit, Sie zahlen in der Regel ein Jahresentgelt, und Sie tragen weder den Abschussplan noch den Wildschaden. Bei der Jagdpacht übernehmen Sie das Revier als Ganzes, in der Regel für neun Jahre, mit allem, was daran hängt. Bei der Eigenjagd kaufen Sie Grund und Boden; das Jagdrecht ist dann eine Eigenschaft Ihres Eigentums und nicht mehr ein Vertrag mit jemandem.

Die praktische Entscheidung fällt seltener über das Budget als über die Zeit. Ein Revier von 300 Hektar füllt Wochenenden über Jahre; ein Begehungsschein lässt sich neben einem Vollzeitberuf führen. Wer beides verwechselt, pachtet ein Revier, das er nicht bejagt, und steht neun Jahre lang in einem Vertrag, aus dem er nicht ohne Weiteres herauskommt.

Ein Datum strukturiert dabei alles drei: das Jagdjahr, das am 1. April beginnt und am 31. März endet. Pachtverträge sollen mit ihm beginnen und enden, Begehungsscheine laufen üblicherweise im selben Takt, und deshalb entscheidet sich im Spätwinter und im frühen Frühjahr, wer im kommenden Jahr wo jagt. Wer im Oktober anfängt zu suchen, sucht für die übernächste Saison – nicht für die laufende. Das ist kein Grund zu warten, sondern der Grund, jetzt sichtbar zu sein.

Wo in Nordrhein-Westfalen gejagt wird

Die Angebotslage verteilt sich ungleich über das Land. Im Hochsauerlandkreis, im Kreis Siegen-Wittgenstein und in der Eifel rund um den Kreis Euskirchen liegen die großen Waldreviere mit Rotwild; hier finden sich am ehesten Pachtangebote und Begehungsscheine mit Schalenwildbezug. Das Münsterland und der Niederrhein mit den Kreisen Steinfurt, Borken und Kleve sind Feld- und Niederwildland – Hase, Fasan, Ente, dazu zunehmend Schwarzwild in den Maisflächen. Der Teutoburger Wald und der Kreis Höxter im Osten bilden den Übergang. Wer flexibel ist, welche Wildarten er bejagen möchte, vervielfacht die Zahl erreichbarer Reviere sofort.

Der Rat, der in NRW am meisten bringt, ist unspektakulär: Ziehen Sie den Umkreis größer. Eine halbe Stunde zusätzliche Fahrtzeit erschließt in einem so dicht erschlossenen Land regelmäßig mehr zusätzliche Reviere als jede Verfeinerung der übrigen Suchkriterien – und sie kostet Sie an einem Ansitzabend weniger, als die meisten vorher schätzen.

Was das Landesjagdgesetz von allen drei Wegen verlangt

Einiges gilt unabhängig davon, wie Sie ins Revier kommen. Für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild verlangt § 17a Abs. 3 LJG-NRW einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist – in jedem Revier des Landes, nicht nur auf Landesforstflächen, und die Missachtung ist bußgeldbewehrt. Bei Such- und Bewegungsjagden, bei der Jagd auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche müssen brauchbare Jagdhunde eingesetzt werden (§ 30 LJG-NRW). Und NRW hat eigene sachliche Verbote, die man aus anderen Bundesländern nicht mitbringt: bleihaltige Büchsen- und Flintenlaufgeschosse sind bis auf Kleinkaliber untersagt, Ansitzeinrichtungen dürfen ohne abweichende Vereinbarung nicht näher als 75 Meter an die Nachbargrenze, und im Umkreis von 300 Metern um Wildquerungshilfen ruht die Jagd.

Wie Sie in NRW tatsächlich an ein Revier kommen

Der ehrliche Befund zuerst: Der größte Teil aller Begehungsscheine und ein guter Teil der Pachten wechselt den Inhaber, ohne je öffentlich ausgeschrieben zu werden. Weitergabe im Hegering, ein Wort auf der Hegeringversammlung, der Nachbar des bisherigen Mitjägers. Wer nur auf Anzeigen wartet, sieht den kleineren Teil des Marktes.

Daraus folgen zwei Dinge. Erstens: Sichtbarkeit schlägt Suchen. Ein gut ausgefülltes Gesuch mit Ort, Umkreis, Jagdscheinjahren und einem Satz dazu, wie oft Sie realistisch ins Revier kämen, erreicht auch Revierinhaber, die noch gar nicht aktiv jemanden suchen – und genau von dort kommen die Angebote, die nie inseriert werden. Zweitens: Ein Suchauftrag ersetzt das wöchentliche Nachsehen. Sie hinterlegen einmal Ort, Umkreis und Art der Jagdmöglichkeit und bekommen eine E-Mail, sobald in Nordrhein-Westfalen etwas Passendes erscheint.

Und wenn Sie sich ohnehin noch nicht festgelegt haben, welcher der drei Wege es werden soll: Schauen Sie sich alle drei nebeneinander an. Die Reviere, die in NRW frei werden, richten sich nicht danach, wonach Sie gesucht haben.

Bundesweit: Alle Jagdgelegenheiten in Deutschland.

Ausführlicher im Ratgeber: Begehungsschein: der Einstieg für Jungjäger · Wildschadensersatz: wofür Pächter haften

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