Mehrjährige Jagdverpachtungen und Ausschreibungen
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Filter zurücksetzenWer ein Jagdrevier pachtet, übernimmt es für eine volle Pachtperiode: nach § 11 Abs. 4 BJagdG soll die Pachtdauer mindestens neun Jahre betragen, mit Absenkungen je nach Landesjagdgesetz. Das ist die weitreichendste Form der Jagdausübung in fremdem Revier und die einzige, bei der Hege, Abschussplan und Wildschadensregelung tatsächlich in Ihrer Verantwortung liegen.
Pachten kann nur, wer jagdpachtfähig ist: einen Jahresjagdschein besitzt und zuvor mindestens drei Jahre in Deutschland einen Jagdschein gelöst hatte. Dazu kommt die Höchstpachtfläche von je nach Bundesland etwa 1.000 Hektar, bei Mitpächtern anteilig gerechnet. Ein großer Teil der Reviere wird über eine Ausschreibung vergeben: Die Jagdgenossenschaft setzt einen Submissionstermin, bis zu dem schriftliche Gebote vorliegen müssen, und entscheidet anschließend in der Versammlung.
In dieser Übersicht stehen Jagdpacht-Angebote von Jagdgenossenschaften und privaten Eigentümern mit den Zahlen, auf die es beim Vergleich ankommt: Reviergröße, Aufteilung nach Wald und Feld, Wildarten, Pachtzins, Laufzeit, Pachtbeginn und, wo vorhanden, die Bewerbungsfrist. Achten Sie dabei nicht nur auf den Pachtzins. Die Wildschadensregelung bewegt in vielen Revieren über neun Jahre mehr Geld als die Pacht selbst, und sie ist der Punkt, an dem sich zwei auf dem Papier gleich teure Reviere am deutlichsten unterscheiden.
Wer eine Jagd pachten will, sollte die Unterlagen fertig haben, bevor die Frist läuft: Jagdschein, Nachweis der dreijährigen Vorbesitzzeit und, bei einer Ausschreibung, ein schriftliches Gebot in der geforderten Form. Reviere gehen regelmäßig an die zweitbeste Bewerbung, weil die beste zu spät vollständig war.