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Jagdrevier in Bayern pachten

Freie Reviere aus Ausschreibungen der Jagdgenossenschaften und aus privater Hand, mit Reviergröße, Wildart, Pachtzins und Bewerbungsfrist. Bayern bindet länger als die meisten Länder – neun Jahre bei Niederwild, zwölf bei Hochwild.

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Häufige Fragen zu Jagdpacht in Bayern

Wie lange läuft ein Jagdpachtvertrag in Bayern?
Länger als anderswo in Deutschland, und die Zahl hängt von der Wildart ab. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayJG schreibt zwingend neun Jahre für Niederwildreviere und zwölf Jahre für Hochwildreviere vor – nicht als Sollvorschrift, sondern als feste bayerische Regel, die über das Bundesrecht hinausgeht. Zum Vergleich: § 11 Abs. 4 Satz 2 BJagdG verlangt bundesweit nur, dass die Pachtdauer mindestens neun Jahre betragen soll, und kennt diese Unterscheidung nach Wildart nicht – die Zwölf-Jahres-Regel bei Hochwild ist eine bayerische Besonderheit, kein Bundesstandard. Nur in Ausnahmefällen darf die Jagdbehörde eine kürzere Pachtzeit zulassen; eine feste Untergrenze nennt das Gesetz dafür nicht, und darauf sollten Sie bei der Vertragsverhandlung nicht setzen. Rechnen Sie bei einem Rotwild- oder Gamsrevier im Gebirge also fest mit zwölf Jahren Bindung, nicht mit neun.
Wer darf in Bayern ein Jagdrevier pachten?
Jagdpachtfähig ist, wer einen Jahresjagdschein besitzt und zuvor mindestens drei Jahre lang ununterbrochen einen solchen in Deutschland innehatte (§ 11 Abs. 5 BJagdG) – diese Regel gilt bundesweit und damit auch in Bayern, ein eigenes bayerisches Kriterium kommt nicht hinzu. Ein frisch bestandener Jägerprüfling darf also noch nicht pachten und kommt bis zum Ablauf der drei Jahre über eine entgeltliche Jagderlaubnis ins Revier. Halten Sie den Nachweis der drei Vorjahre – etwa über frühere Jagdscheine oder eine Bescheinigung der Jagdbehörde – bereit, bevor eine Bewerbungsfrist läuft, denn ein unvollständiges Gebot wird bei der Vergabe regelmäßig übergangen.
Wie groß darf ein gepachtetes Revier in Bayern sein?
Bis zu 1.000 Hektar insgesamt, im Hochgebirge mit seinen Vorbergen bis zu 2.000 Hektar. Diese Höchstpachtfläche gilt für die Fläche, auf der Ihnen insgesamt die Jagd zusteht, auch über mehrere Pachtverhältnisse und entgeltliche Jagderlaubnisse hinweg – wer bereits ein Revier hält und zupachten will, sollte diese Obergrenze im Kopf behalten. Nach unten gibt es ebenfalls eine Grenze: Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk umfasst mindestens 250 Hektar, im Hochgebirge mindestens 500 Hektar, sonst wird er gar nicht erst als eigener Jagdbezirk gebildet. Kleinere Flächen als diese Mindestgröße finden Sie deshalb meist nicht als eigenständiges Revier, sondern als Teil einer Jagderlaubnis innerhalb eines größeren, bereits verpachteten Bezirks.
Wie finde ich freie Jagdreviere in Bayern?
Die meisten bayerischen Reviere werden über eine öffentliche Ausschreibung der Jagdgenossenschaft vergeben, mit Submissionstermin und schriftlichem Gebot – veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde oder auf deren Website, oft mit nur wenigen Wochen Vorlauf bis zum Stichtag. Ein Teil der Reviere wechselt still, über persönliche Kontakte, den örtlichen Jagdverband oder direkt beim Eigentümer eines Eigenjagdbezirks, ohne dass je eine Ausschreibung erscheint. Wer beide Wege im Blick behalten will, hinterlegt am besten einen Suchauftrag für Region und Reviergröße und prüft zusätzlich regelmäßig die Amtsblätter der infrage kommenden Landkreise, statt jede Gemeinde einzeln von Hand abzuklappern.

Jagdrevier pachten in Bayern: Regionen, Reviertypen, Ablauf

Jagdpacht Bayern beginnt für die meisten Interessenten mit derselben Suche: „Jagdrevier pachten Bayern" – und die Antwort darauf hängt stark davon ab, in welcher Ecke des Freistaats Sie suchen. Zwischen einem Niederwildrevier in Mittelfranken und einem Hochgebirgsrevier im Allgäu liegen nicht nur Fahrminuten, sondern ein völlig anderer Vertrag: andere Pachtdauer, andere Wildarten, andere Konkurrenz um den Zuschlag. Bayern ist mit Abstand das flächengrößte deutsche Bundesland, und seine Jagdlandschaft ist entsprechend uneinheitlich – wer das ignoriert und einfach die nächstbeste Ausschreibung anfragt, verpasst meist das Revier, das eigentlich zu ihm passt.

Oberbayern: Speckgürtel-Preise und Gebirgsreviere im selben Regierungsbezirk

Rund um München ist der Grunddruck auf jedes freiwerdende Revier hoch, unabhängig von seiner Qualität – Nähe zur Stadt allein treibt das Interesse, weil viele Bewerber aus dem Umland kommen und die Anfahrt eine Rolle spielt. Je weiter Sie sich Richtung Alpen bewegen, desto mehr wird aus dem klassischen Flach- und Hügelrevier ein Gebirgsrevier mit Gamswild und Rotwild, oft in staatlicher oder kirchlicher Hand mit langen, gewachsenen Pachtverhältnissen. Wer in Oberbayern sucht, sollte beide Welten getrennt betrachten: das dicht besiedelte Umland und das dünn besiedelte Gebirge dahinter, die sich in Wildart, Aufwand und Bewerberzahl kaum ähneln.

Niederbayern und Bayerischer Wald: Grenzraum mit eigenem Charakter

Der Bayerische Wald prägt weite Teile Niederbayerns – große, geschlossene Waldreviere, viel Rehwild, regional auch Rotwild in den Kerngebieten des Nationalparks-Umfelds, und ein Waldeigentum, das stark zwischen Staatsforst, Kirche und privaten Forstbetrieben gestreut ist. Das unterscheidet die Ausschreibungspraxis deutlich von den Feldrevieren im Gäuboden: dort entscheidet die Jagdgenossenschaft, hier oft ein einzelner großer Waldbesitzer. Der Landkreis Regen liegt mitten im Kernrevier des Bayerischen Waldes und gibt einen guten Eindruck davon, wie Rotwildreviere hier zugeschnitten sind. Näher an der Grenze, in Landkreis Passau und Landkreis Rottal-Inn, mischen sich Waldrevier und Grünland, und der Pachtzins liegt spürbar unter dem des Oberbayerischen Umlands – schlicht, weil hier weniger Bewerber um dieselbe Fläche konkurrieren.

Allgäu: Gebirgsjagd statt Feldrevier

Im Allgäu ist Jagd fast immer Gebirgsjagd: steile Hänge, Gamswild als Leitwildart, Rotwild in den höheren Lagen, dazu die besonderen Anforderungen an Kondition und Ausrüstung, die ein Flachlandjäger unterschätzt. Reviere sind hier häufiger an Alpgenossenschaften oder gemischte Interessengemeinschaften aus Grundeigentümern gebunden als an eine einzelne Jagdgenossenschaft, und die Zwölf-Jahres-Pachtzeit für Hochwildreviere ist im Allgäu eher die Regel als die Ausnahme. Wer sich um ein Allgäu-Revier bewirbt, sollte Bergerfahrung und den Umgang mit steilem Gelände glaubhaft nachweisen können – das zählt hier oft mehr als das höchste Gebot.

Fränkische Alb, Spessart und Rhön: Franken zwischen Feld und Mittelgebirge

Franken ist Niederwildland in einem Maß, das Südbayern nicht kennt: Die Fränkische Alb bietet offene Kuppenlagen mit gutem Feldrevier-Charakter, in denen Rehwild, Hase und Fasan die tragenden Wildarten sind und die Neunjahresfrist für Niederwildreviere die Regel ist. Der Spessart dagegen ist geschlossener Buchen- und Eichenwald mit einer der höheren Wildschweindichten Bayerns – wer hier pachtet, sollte die Wildschadensregelung im Vertrag genauer lesen als anderswo, weil Schwarzwildschäden an Feldrändern regelmäßig teurer werden als der Pachtzins selbst. Die Rhön schließlich ist Mittelgebirge mit offenen Hochlagen und einer eigenen, kleinräumigen Reviertopografie, in der Niederwild und Rehwild dominieren. Im Landkreis Ansbach, weiter südlich in Mittelfranken, finden sich klassische fränkische Niederwildreviere mit vergleichsweise überschaubarer Pachtzinsentwicklung, weil der Siedlungsdruck dort geringer ist als im Umland Nürnbergs.

Oberpfälzer Wald, Oberfranken und Schwaben

Der Oberpfälzer Wald teilt mit dem Bayerischen Wald den Grenzcharakter zur Tschechischen Republik und viel geschlossenes Waldrevier, ist aber im Zuschnitt oft kleinteiliger und stärker in Privatbesitz zersplittert, was mehr Reviere mit gemeinschaftlicher Jagdgenossenschaft und entsprechend häufigeren Wechseln bei Pachtperioden bedeutet. Oberfranken, insbesondere das Fichtelgebirge, kombiniert Mittelgebirgswald mit Übergängen zum offenen Land und liegt preislich meist zwischen den fränkischen Feldrevieren und den dichter besiedelten Lagen um Bamberg und Bayreuth. Schwaben schließlich reicht von der flachen Donauniederung im Norden bis an den Alpenrand im Süden und vereint damit auf kleinem Raum fast alles, was Bayern an Reviertypen zu bieten hat – wer in Schwaben sucht, sollte deshalb genau angeben, welche Region gemeint ist, denn „schwäbisches Revier" kann Feld, Wald oder Gebirge bedeuten.

Wie ein bayerisches Jagdrevier tatsächlich frei wird

Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk entscheidet die Jagdgenossenschaft, meist über eine öffentliche Ausschreibung mit Submissionstermin: Sie legt eine Frist fest, bis zu der schriftliche Gebote mit den geforderten Angaben eingehen müssen, und entscheidet danach in der Versammlung. Das höchste Gebot gewinnt dabei keineswegs automatisch – Ortsansässigkeit, Leumund, forstliche Referenzen und der Eindruck aus einem vorbereiteten Vorstellungsgespräch fließen oft stärker in die Entscheidung ein als ein paar Euro mehr pro Hektar. Bei einem Eigenjagdbezirk verpachtet der Eigentümer freihändig, ohne Ausschreibungspflicht, und hier zählt das persönliche Verhältnis noch mehr.

Bereiten Sie vor einer Bewerbung mindestens diese Unterlagen vor: den Nachweis der Jagdpachtfähigkeit über den laufenden Jahresjagdschein und die drei Vorjahre, die Bescheinigung der unteren Jagdbehörde, gegebenenfalls einen Nachweis über Haftpflichtversicherung und Mitgliedschaften, sowie ein kurzes, konkretes Konzept für Hege und Bejagung des jeweiligen Reviers. Vor einem Gebot lohnt sich außerdem ein Blick auf die Abschusspläne und deren Erfüllung der letzten Jahre, auf den Zustand vorhandener Ansitzeinrichtungen und auf die genaue Fassung der Wildschadensklausel – diese Klausel entscheidet über neun oder zwölf Jahre oft mehr über die tatsächlichen Kosten als der reine Pachtzins. Bayerischer Jagdverband e.V. und die zuständigen unteren Jagdbehörden sind gute erste Anlaufstellen, wenn Sie sich über die Gepflogenheiten in einer bestimmten Region vorab informieren möchten, bevor Sie sich auf ein konkretes Revier bewerben.

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Ausführlicher im Ratgeber: Wildschadensersatz: wofür Pächter haften · Jagdbezirksgrenzen und die Wirksamkeit des Pachtvertrags

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