Pachtzins
Nach Anfrage
Größe
460 ha
Laufzeit
8 Jahre
Die Ortsgemeinde Bettenfeld verpachtet ihren gemeindlichen Eigenjagdbezirk zum 1. April 2027 für acht Jahre neu, als Hochwildrevier. Der Bezirk ist rund 460 ha groß, vollständig bejagbar und besteht ausschließlich aus Wald; er gehört zu einem Bewirtschaftungsbezirk.
Schalenwild, männlich / weiblich – Abschussziel und tatsächliche Strecke: * Jagdjahr 2023/24: Ziel 18 / 26, erlegt 18 / 23 * Jagdjahr 2024/25: Ziel 19 / 26, erlegt 17 / 12 * Jagdjahr 2025/26: Ziel 16 / 26, erlegt 21 / 18
Vergeben wird im Wege der öffentlichen Ausbietung gegen schriftliche Gebote. Abgabeschluss ist der 30. November 2026, 16 Uhr; die Gebote werden am 1. Dezember 2026 in Bettenfeld geöffnet. Anzugeben ist der jährliche Nettopachtpreis, beizufügen sind der Nachweis der Pachtfähigkeit und ein Jagdkonzept zur Wildschadensvermeidung.
Zugelassen sind Bewerber mit Jahresjagdschein, die einen solchen bereits drei Jahre in Deutschland besessen haben (§ 14 Abs. 5 LJG); die Höchstgrenze von 1.000 ha Gesamtpachtfläche (§ 14 Abs. 3 LJG) darf nicht überschritten werden. Mit dem Gebot gelten die Pachtbedingungen einschließlich der Wildschadensregelung als anerkannt; der Verpächter ist nicht an das Höchstgebot gebunden. Pachtbedingungen und Musterpachtvertrag sind bis zum 30. November 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land erhältlich.
Ungefähre Position – genaue Grenzen erhältst du nach Kontaktaufnahme.
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
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