Wie finde ich ein Jagdrevier? Wege zu freien Jagdrevieren
Wer ein Jagdrevier suchen will, merkt schnell: freie Jagdreviere gibt es nur selten als fertiges Angebot. Die meisten Reviere sind verpachtet, oft seit Jahrzehnten an dieselben Pächter. Wer ein Revier sucht, muss deshalb wissen, wo und wann sich Türen öffnen.
Warum freie Jagdreviere selten sind
Gemeinschaftliche Jagdbezirke werden von der Jagdgenossenschaft für mehrere Jahre verpachtet. Das Bundesjagdgesetz sieht mindestens neun Jahre vor, viele Landesjagdgesetze regeln eigene Mindestlaufzeiten, teils länger für Hochwildreviere. Läuft die Pacht aus, verlängern viele Genossenschaften mit dem bisherigen Pächter, wenn dieser zuverlässig war. Ein Revier kommt also meist nur dann auf den Markt, wenn der Pächter aufhört, sich mit der Genossenschaft überwirft oder die Pachtperiode endet und neu vergeben wird.
Pachtperioden enden in vielen Ländern zum 31. März oder zum 1. April. Die Ausschreibung oder die Verhandlung beginnt meist ein Jahr vorher. Wer im Herbst anfragt, ist oft rechtzeitig dran.
Eigenjagdbezirke gehören dagegen einem einzelnen Eigentümer, der selbst entscheidet, an wen er verpachtet. Hier zählt der persönliche Eindruck mehr als jede Ausschreibung. Es lohnt sich, größere Waldbesitzer in der Region direkt anzuschreiben, auch wenn nichts ausgeschrieben ist.
Wege zu einem freien Jagdrevier
Jagdgenossenschaft und Gemeinde
Die Jagdgenossenschaft entscheidet über die Verpachtung. Ansprechpartner ist der Jagdvorsteher, die Adresse gibt die Gemeinde oder die untere Jagdbehörde weiter. Manche Genossenschaften schreiben aus, andere vergeben freihändig. Eine kurze, höfliche Anfrage mit Lebenslauf kostet nichts.
Hegering und Kreisjägerschaft
Viele Revierwechsel werden dort besprochen, lange bevor sie öffentlich werden. Wer im Hegering mitarbeitet, bei Revierarbeit hilft und bei Gemeinschaftsjagden dabei ist, wird gekannt und gefragt, wenn ein Pächter einen Mitpächter sucht.
Staatsforst und Landesbetriebe
Landesforsten vergeben je nach Bundesland Pirschbezirke, Entgeltscheine oder Jagdbögen. Die Bedingungen unterscheiden sich stark, die Landesforstverwaltung informiert darüber.
Begehungsschein als Einstieg
Ein Begehungsschein ist der häufigste Weg zum eigenen Revier. Wer einige Jahre zuverlässig jagt, wird oft als Mitpächter vorgeschlagen. Mehr dazu in unserem Beitrag Begehungsschein als Jungjäger.
Online suchen
Auf Waidscout können Sie nach Jagdpacht und weiteren Angeboten suchen und mit einem Suchauftrag per E-Mail benachrichtigt werden, sobald ein passendes Angebot erscheint.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Legen Sie fest, welche Wildarten, Größe und Entfernung für Sie infrage kommen.
- Richten Sie einen Suchauftrag ein und melden Sie sich beim Hegering.
- Sprechen Sie Pächter an, die bald aufhören oder einen Mitpächter suchen.
- Besichtigen Sie das Revier gemeinsam mit dem Verpächter und lassen Sie sich Abschusspläne und Wildschadensberichte zeigen.
- Lassen Sie den Pachtvertrag vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt prüfen.
Rechnen Sie damit, dass die Suche mehrere Monate bis Jahre dauern kann. Wer sich auf einen Begehungsschein in der Nähe einlässt, jagt in dieser Zeit weiter und knüpft Kontakte.
Was Sie vorbereiten sollten
Pächter und Genossenschaften entscheiden nach Verlässlichkeit. Legen Sie diese Unterlagen bereit:
- gültiger Jagdschein; für eine Pacht verlangt § 11 Abs. 5 BJagdG, dass Sie in den letzten drei Jahren einen Jahresjagdschein besaßen
- Jagdhaftpflichtversicherung mit Nachweis
- Schießnachweis und Erfahrung mit Gesellschaftsjagden
- kurzes Profil: Wildarten, Erfahrung, verfügbare Zeit, Entfernung zum Revier
- Referenzen aus Hegering oder früheren Revieren
Prüfen Sie ein Angebot nüchtern: Größe, Wildarten, Wildschadenslage, Pachtpreis und Pflichten in der Pacht. Diese Punkte entscheiden über den Wert eines Angebots:
| Merkmal | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Wildschaden | Höhe in den letzten Jahren |
| Pachtpreis | Vergleich mit Nachbarrevieren |
| Pachtdauer | Restlaufzeit und Verlängerung |
Häufige Fragen
Wie finde ich ein Jagdrevier ohne Kontakte?
Beginnen Sie mit einem Begehungsschein und mit der Mitarbeit im Hegering. So entstehen Kontakte, die später zur Pacht führen können. Zusätzlich helfen Suchauftrag und Gesuch.
Wann werden Jagdreviere neu verpachtet?
Meist zum Ende der Pachtperiode, in vielen Ländern am 31. März. Die Verhandlung beginnt oft ein Jahr vorher, den genauen Zeitpunkt klärt die Jagdgenossenschaft.
Brauche ich für die Pacht einen Jagdschein?
Ja, und nach Bundesrecht muss er in den letzten drei Jahren bestanden haben. Einzelheiten regeln die Landesjagdgesetze, die untere Jagdbehörde gibt Auskunft.