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Jagdpacht05. November 2026

Wildschweinjagd im Winter: Saujagd bei Schnee und Mondlicht

Schwarzwild ist überwiegend nachtaktiv und vorsichtig. Im Winter ändert sich das Bild: Die Nächte sind lang, Schnee macht Wild sichtbar, und der Nahrungsbedarf lässt die Sauen verlässlicher an Kirrungen kommen. Deshalb gilt die Saujagd im Winter unter Jägern als eine der aussichtsreichsten Zeiten. Wer sie ausüben will, sollte Taktik und rechtliche Grenzen kennen.

Ansitz bei der Wildschweinjagd: Kirrung, Schnee und Mondlicht

Der Ansitz bleibt die häufigste Form der Schwarzwildjagd. Sie sitzen an einer Kirrung oder einem bekannten Wechsel, bevorzugt in Nächten mit Mondlicht oder bei Schnee. Wichtig ist der Wind: Sauen haben einen ausgezeichneten Geruchssinn, deshalb muss der Sitz so stehen, dass der Wind von den Sauen weg weht.

Einige Grundregeln für den Ansitz:

Kirrung und Fütterung sind je nach Land unterschiedlich geregelt, etwa bei Menge und Material. Prüfen Sie die Vorgaben der Jagdbehörde.

Bei Schnee zeigt die Fährte, wie viele Sauen ein Gebiet nutzen. Sie erkennen Größe, Richtung und Rotte, lange bevor ein Stück vor der Kanzel steht. Ein Gang durch das Revier nach Neuschnee ist daher eine gute Vorbereitung, die den Ansitz zielgerichteter macht.

Bewegungsjagd auf Schwarzwild

Im Winter gewinnen Bewegungsjagden an Bedeutung, weil sie den Jagddruck bündeln und Schwarzwild effektiv reduzieren. Wie solche Jagden ablaufen, beschreibt der Artikel Drückjagd: Ablauf und Sicherheit. Aktuelle Termine und Einladungen finden Sie unter Drückjagden. Wer in einem Pachtrevier jagt, spricht solche Jagden mit den Nachbarn und dem Verpächter ab.

Auch die Ruhe im Revier spielt eine Rolle. Wird zu oft gestört, ziehen Sauen in Dickungen oder in Nachbarreviere. Wenige gezielte Ansitze und konsequente Bewegungsjagden sind wirksamer als ständige Unruhe.

Schonung von Bachen und Jungtieren

Das Jagdrecht schützt Muttertiere. Nach § 22 Abs. 4 BJagdG dürfen Elterntiere, die für die Aufzucht ihrer noch nicht selbständigen Jungen notwendig sind, nicht bejagt werden. Bei Schwarzwild gilt das in der Praxis vor allem für führende Bachen. Frischlinge und Überläufer dürfen dagegen in vielen Ländern nahezu ganzjährig bejagt werden, die Jagdzeiten regelt die jeweilige Verordnung.

Bei Unsicherheit gilt: Lieber nicht schießen. Eine falsche Bache bedeutet verwaiste Frischlinge und kann rechtliche Folgen haben.

Trichinen, Schweinepest und Fallwild

Jedes erlegte Wildschwein sollte auf Trichinen untersucht werden. Die Probe ist grundsätzlich vorgeschrieben, auch wenn Sie das Wildbret selbst verwerten. Das Wildbret darf erst nach negativem Befund verwertet werden.

Dazu kommt die Afrikanische Schweinepest. Sie ist für Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine aber meist tödlich. Als Jäger sind Sie wichtig für die Früherkennung:

  1. Melden Sie verendet aufgefundene Wildschweine (Fallwild) dem Veterinäramt.
  2. Berühren Sie Kadaver nicht unnötig und markieren Sie die Fundstelle.
  3. Beachten Sie Hygienevorgaben für Kleidung, Fahrzeuge und Aufbruch.
  4. Folgen Sie den Weisungen der Behörde in Restriktionszonen.

Wer als Gast oder Begehungsscheininhaber jagt, klärt Abschussvorgaben und Meldewege mit dem Pächter. Einen Überblick über Jagdmöglichkeiten finden Sie unter Jagdgelegenheiten.

Häufige Fragen

Wann ist die beste Zeit für die Saujagd?

Im Winter bei Schnee und Vollmond sind Sauen am besten zu sehen. Die gesetzliche Jagdzeit beachten Sie dabei, sie ist je nach Land und Altersklasse unterschiedlich.

Darf ich Wildschweine nachts mit Nachtsicht bejagen?

Das hängt vom Landesrecht ab. Das Bundesrecht sieht Ausnahmen für Schwarzwild vor, aber nicht jedes Land lässt Technik im gleichen Umfang zu. Fragen Sie vorab die Jagdbehörde.

Muss ich jedes erlegte Wildschwein auf Trichinen untersuchen lassen?

Ja, die Trichinenuntersuchung ist grundsätzlich vorgeschrieben, auch für den Eigenverbrauch. Das Veterinäramt oder eine Untersuchungsstelle nennt Ihnen den Ablauf.

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