Was kostet ein Begehungsschein? Preise und Kostentreiber
Die Frage „Was kostet ein Begehungsschein?“ lässt sich nur mit einer Spanne beantworten. Die Kosten für einen Begehungsschein setzen sich aus dem Entgelt für den Schein und Nebenkosten zusammen, die im Angebot oft fehlen. Wer verschiedene Angebote vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den Begehungsschein-Preis schauen, sondern auf das Gesamtpaket.
Richtwerte: was ein Begehungsschein kosten kann
Die folgenden Zahlen sind Richtwerte und keine Marktstatistik. Region, Revierqualität und Wildarten verschieben sie stark. Nach Landesrecht kann außerdem eine Meldung oder Genehmigung für entgeltliche Scheine nötig sein.
| Art des Scheins | Grobe Spanne pro Jahr |
|---|---|
| unentgeltlich, mit Mithilfe | 0 Euro, dafür Arbeitszeit |
| Niederwild und Rehwild | wenige hundert bis etwa 1.000 Euro |
| Schalenwild mit Schwarzwild | häufig um 1.000 Euro bis im niedrigen vierstelligen Bereich |
| Rotwild oder Damwild | teils deutlich höher, nach Abschuss |
Manche Revierinhaber rechnen pro erlegtem Stück ab, andere nehmen eine Pauschale. Beides ist üblich und wirkt sich unterschiedlich auf die Kosten aus: Wer wenig schießt, fährt mit der Abrechnung pro Stück günstiger, wer viel Strecke macht, mit der Pauschale.
Was die Kosten eines Begehungsscheins bestimmt
Mehrere Faktoren treiben den Preis:
- Wildarten: Rot- und Schwarzwild sind teurer als Rehwild, weil sie begehrter sind und mehr Wildschaden verursachen.
- Revierlage: Nähe zu Städten, gute Erreichbarkeit und hoher Wildbestand erhöhen den Preis.
- Abschussregelung: Wie viel Wild Sie nach Abschussplan erlegen dürfen oder müssen, bestimmt den Wert des Scheins.
- Wildbretregelung: Dürfen Sie das Wildbret behalten, kaufen oder muss es abgegeben werden?
- Mithilfe: Arbeitsstunden bei Ansitzeinrichtungen, Wildäckern oder Drückjagden können das Entgelt senken.
- Wildschadensbeteiligung: Übernehmen Sie einen Teil oder den ganzen Wildschaden, kann das teurer werden als der Schein selbst.
Mehr zur Haftung lesen Sie in unserem Beitrag Wildschadensersatz in der Jagdpacht.
Versteckte Kosten
Neben dem Preis für den Schein fallen oft Posten an, die im Angebot nicht stehen:
- Hegebeitrag oder Pflichtbeiträge an Hegering und Jagdverband (siehe Hegebeitrag als Falle beim Begehungsschein)
- Fahrtkosten zum Revier, besonders bei weiter Entfernung
- Versicherung: Jagdhaftpflicht gilt meist für alle Reviere, aber prüfen Sie Ausschlüsse
- Kosten für Ansitzeinrichtungen, Kirrmaterial oder Munition
- Gebühren der Jagdbehörde, falls der Schein angezeigt werden muss
- Kosten für Nachsuche, wenn Hunde und Hundeführer bezahlt werden müssen
So beurteilen Sie ein Angebot
Rechnen Sie das Gesamtpaket durch, nicht den Nominalpreis. Eine Rechnung: Entgelt, plus Nebenkosten, plus Fahrt, geteilt durch die Zahl der Ansitze oder erlegten Stücke, die realistisch sind. Fragen Sie nach Wildbestand, Strecke der letzten Jahre und danach, wie viele Jäger im Revier jagen.
Achten Sie auf Formulierungen, die Kosten nachträglich erhöhen können, etwa „Beteiligung an notwendigen Reviereinrichtungen“ ohne Betrag oder eine Verlängerung, die sich automatisch zu höherem Preis erneuert. Fragen Sie auch, ob der Schein übertragbar ist und ob Sie Jagdgäste mitbringen dürfen. Ein günstiger Schein, der Sie auf wenige Ansitze im Jahr beschränkt, kann pro Jagdtag teurer sein als ein teurerer Schein ohne Einschränkungen. Wer die Kosten pro Jagdtag ausrechnet, vergleicht ehrlich.
Steuerliche oder vertragliche Fragen klären Sie mit Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Was kostet ein Begehungsschein im Durchschnitt?
Eine belastbare Durchschnittszahl gibt es nicht. Als Richtwert reicht die Spanne von unentgeltlich bis zu einigen tausend Euro, je nach Wildarten und Revier.
Ist ein Begehungsschein auch kostenlos möglich?
Ja, viele Revierinhaber vergeben unentgeltliche Scheine gegen Mithilfe bei Revierarbeit. Dann zahlen Sie mit Zeit statt mit Geld. Halten Sie Umfang und Art der Mithilfe trotzdem schriftlich fest.
Muss ich einen entgeltlichen Begehungsschein anmelden?
Das regeln die Landesjagdgesetze unterschiedlich. Fragen Sie vor Beginn der Jagd bei der unteren Jagdbehörde nach.